Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Voraussetzung zur Teilnahme an Angeboten

Voraussetzung zur Teilnahme an Angeboten der Verbandsgemeinde Ruwer ist die Abgabe einer schriftlichen Anmeldung. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Teilnahmebedingungen durch den/die Teilnehmer/in oder eines

Personensorgeberechtigten bestätigt und anerkannt.

Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/der Personensorgeberechtigten zu unterzeichnen.

 

Anmeldeverfahren

Der ausgefüllte Anmeldebogen ist entweder persönlich in der Verbandsgemeinde Ruwer abzugeben oder als Scan per E- Mail an die Jugendpflege der Verbandsgemeinde Ruwer zu senden.

Zum Zweck des Anmeldeverfahrens, zur Durchführung der Angebote und der Kundenbetreuung werden personenbezogene Daten der Teilnehmer und ihrer Personensorgeberechtigten erhoben, gespeichert und ausschließlich intern verwendet.

 

Teilnahme an Aktivitäten

Durch die Anmeldung wird bestätigt, dass der/die Teilnehmer/in an allen in der Angebotsbeschreibung aufgeführten

Aktivitäten teilnehmen dürfen. Falls die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten von den Personensorgeberechtigten nicht gewünscht ist, muss dies der Verbandsgemeinde Ruwer gesondert und schriftlich mitgeteilt werden.

 

Gebühren

Die Teilnehmergebühr wird mit Anmeldung in voller Höhe fällig und ist auf das Konto der Verbandgemeinde Ruwer zu zahlen. Zur Zahlung ist der Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung, verpflichtet.

 

Rücktritt

Folgende Rücktrittsbedingungen sind vorgegeben:

Bis 120. Tag vor Freizeitbeginn: 10,00 € Verwaltungsgebühr

119. – 60. Tag vor Freizeitbeginn: 5 % des Teilnehmerbeitrags

59. – 30. Tag vor Freizeitbeginn: 25 % des Teilnehmerbeitrags

29. – 15. Tag vor Freizeitbeginn: 60 % des Teilnehmerbeitrags

14. – 07. Tag vor Freizeitbeginn: 80 % des Teilnehmerbeitrags

06. – 01. Tag vor Freizeitbeginn: 90 % des Teilnehmerbeitrags Am Freizeitbeginn oder später: 100 % des Teilnehmerbeitrags.

Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung.Sollte kein angemeldeter Teilnehmer von der Warteliste nachrücken, so ist die Benennung einer Ersatzperson mit schriftlicher Anmeldung und unter Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € bis eine Woche vor Freizeitbeginn möglich.

Die Teilnahmegebühr ist auch dann zu zahlen, wenn eine schriftliche Anmeldung erfolgte und der Teilnehmer das Angebot nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen und die Verbandsgemeinde Ruwer nicht zu vertreten hat.

 

Ausfall von Angeboten

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann das Angebot durch die Verbandsgemeinde Ruwer abgesagt bzw. der Beginn des Angebotes verschoben werden.

Muss ein Angebot aus Gründen, die von der Verbandsgemeinde Ruwer zu vertreten sind, ausfallen, wird i.d.R. ein

Ersatztermin angeboten. Ist ein Nachholen nicht möglich, wird die Teilnahmegebühr entsprechend des anteiligen Ausfalls zurückerstattet. Werden Einzeltermine des Angebotes vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin bzw. auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr bzw. der anteiligen Teilnahmegebühr.

 

Ausschluss vom Angebot

Während jeder Veranstaltung/Angebotes sind die Leiter und Betreuer bevollmächtigte Vertreter der Verbandsgemeinde Ruwer. Sie nehmen die Aufsichtspflicht wahr und sind berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen, wenn durch sie das

Gelingen des Angebotes gefährdet ist. Die Angebote erfolgen i.d.R. in Gruppen, so dass es notwendig ist, dass ihr Sohn/Tochter sich in der Gruppe und gegenüber weiteren Teilnehmern und Betreuern angemessen verhält. Die Kosten für eine vorzeitige Rückführung eines Teilnehmers (z.B. bei Ferienmaßnahmen) werden den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. Ebenfalls werden bei Ausschluss eines Teilnehmers vom Angebot keine Teilnahmegebühren

zurückerstattet.

 

Hinweis zur Aufsichtspflicht

Die verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer der Ferienmaßnahme nehmen im Rahmen des angebotenen Programms die Aufsichtspflicht im Sinne des bürgerlichen Rechts für die minderjährigen Teilnehmer/innen wahr.

 

Aktualisierung der Daten

Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Email- und telefonische Erreichbarkeit) sind der Verbandgemeinde Ruwer rechtzeitig mitzuteilen.

 

Haftung

Der Teilnehmer bzw. die gesetzliche Vertretung haftet nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für verursachte Schäden. Bei Schädigung des Teilnehmers/in, die von der Verbandsgemeinde Ruwer zu vertreten sind, haftet die Verbandsgemeinde Ruwer im Rahmen ihrer betrieblichen Haftungspflicht. Diese schließt nicht den Verlust von Eigentum, Diebstahl und Abhandenkommen persönlichen Eigentums ein.

Eine bestehende Privatunfallversicherung/ Privathaftpflichtversicherung ist vorleistungspflichtig. Mögliche Schäden sind unverzüglich und schriftlich der Verbandgemeinde Ruwer anzuzeigen.

 

Veröffentlichung von Fotos und Filmbeiträgen

Zur Dokumentation und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit werden i. d. R. während der Angebote und Maßnahmen Foto- und/oder Filmmaterialien erstellt. Insbesondere Bildmaterialien und Filmbeiträge einzelner Veranstaltungen werden i.d.R. auf den Internetseiten des Anbieters veröffentlicht und Berichten und Dokumentationen verwandt. Zum Abschluss und zur Erinnerung eines Angebotes werden oftmals Bild- und Filmdokumentationen erstellt, die den teilnehmenden Betreuern und Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden.

Falls die Teilnehmer bzw. Personensorgeberechtigten mit einer Veröffentlichung von Bildmaterialien zu zuvor beschriebenen Zwecken nicht einverstanden sind, ist dies auf dem Anmeldebogen zu vermerken oder gesondert schriftlich mitzuteilen. Falls dies nicht gesondert vermerkt oder schriftlich mitgeteilt wurde, wird von der Zustimmung zur

Veröffentlichung und Weitergabe an Betreuer und Teilnehmer des Angebotes ausgegangen.

 

Erstellung von Bild‐ und Filmmaterialien durch Teilnehmer/innen

Von Teilnehmern erstellte Bild- und Filmmaterialien dürfen ausschließlich nur für private und persönliche Zwecke genutzt werden. Einer Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichungen durch Teilnehmer sind nicht gestattet. Insbesondere Mit- schnitte per Handy und die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsApp oder vergleichbaren Plattformen und im Internet (z. B. YouTube) sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen und daraus resultierende Forderung gehen alleine zu Lasten des Teilnehmers bzw. des Personensorgeberechtigten.

Eine Haftung durch die Jugendpflege der Verbandsgemeinde Ruwer für Zuwiderhandlungen ist ausgeschlossen.

 

Kontaktdaten

Verbandgemeinde Ruwer

Untere Kirchstr. 1

54320 Waldrach

Telefon: +49 6500-918114

E-Mail: irmgard.vonderlahr@ruwer.de