Das Bildungspaket
Die Teilnahme an Kultur, Freizeit und Sport, wie z. B. Freizeiten, können unter Umständen durch das Bildungspaket gefördert werden:
Anspruch hat: wenn Ihr Kind (oder Sie) nach SGB II leistungsberechtigt ist, insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach SGB VII oder §2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen. Auch wer Leistungen nach §3 AsylbLG bekommt, kann Anspruch haben.
Der Zuschuss beträgt bis zu 10 €/Monat bzw. 120 € im Jahr.
Informationen zu Bildung- und Teilhabepaket erhalten Sie in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Bürgerdienste, Fachbereich 2.