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23/03/2019    

1:00 p.m.
Hey! Deine Meinung ist gefragt! Über die Jugendaktionstage haben die Jugendlichen ab 13 Jahren in den nächsten Wochen in sechs Ortsgemeinden die Möglichkeit, die Jugendfreundlichkeit […]

Veranstaltungen am 23/03/2019
23
März









 

Das Bildungspaket

Die Teilnahme an Kultur, Freizeit und Sport, wie z. B. Freizeiten, können unter Umständen durch das Bildungspaket gefördert werden:

Anspruch hat: wenn Ihr Kind (oder Sie) nach SGB II leistungsberechtigt ist, insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach SGB VII oder §2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen. Auch wer Leistungen nach §3 AsylbLG bekommt, kann Anspruch haben.

Der Zuschuss beträgt bis zu 10 €/Monat bzw. 120 € im Jahr.

Informationen zu Bildung- und Teilhabepaket erhalten Sie in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Bürgerdienste, Fachbereich 2.