Impfpriorisierung in der Kinder- und Jugendarbeit

Personen, die in „Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe“ tätig sind, dürfen sich im Rahmen der Gruppe 3 (erhöhte Priorität) priorisiert gegen das Coronavirus impfen lassen und können sich bereits jetzt für die Impfung registrieren lassen unter https://impftermin.rlp.de/.

Das betrifft auch Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit, soweit sie unter das Jugendförderungsgesetz (VV-JuFöG) fallen, also z.B. diejenigen, die Maßnahmen der sozialen Bildung, politischen Bildung oder Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen durchführen.

Eine Übersicht hierzu findet ihr hier: https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Kinder_Jugend_Familie/Jugendarbeit/Jugendfoerderung/JArbeit_Foerdermoeglichkeiten.pdf

Die Bescheinigung für die Impfpriorisierung unterschreibt und stempelt der zuständige Verband.

Falls dies nicht möglich ist, kann die Jugendpflege im Ausnahmefall nach Absprache auch die Bescheinigung ausstellen.

Herunterladen könnt ihr sie hier: https://www.ljr-rlp.de/foerderung-und-service/informationen-rund-um-corona

Wenn ihr hierzu Beratungsbedarf habt meldet euch gerne bei der Jugendpflege unter jugendpflege@ruwer.de, 0651/9950371 oder per Signal oder Whatsapp 015146198900.

Wir wünschen euch allen  weiterhin viel Kraft und Motivation für eure Kinder- und Jugendarbeit in diesen schwierigen Zeiten!

 

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